Steuern und die Corona-Krise | Steuerstundung und Aussetzung von Zahlungen

Keine Einnahmen mehr, gleichzeitig werden regelmäßig Kosten vom Konto abgebucht. Um die Liquidität zu erhalten und der Sondersituation der Corona-Krise gerecht zu werden, hat der Staat nun neue Instrumente eingeführt. Im Rahmen der Wirtschaftshilfen für Unternehmen in der Corona-Krise wurden verschiedene Hilfsmaßnahmen beschlossen. Steuerstundung. Das vorhergehende Geschäftsjahr verlief gut? Das Finanzamt zieht jedes Quartal Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag ein, obwohl das Coronajahr 2020 schlechter laufen wird? Mit der Steuerstundung können Sie die fälligen Steuern vorerst nicht einziehen lassen. Vorauszahlung: Das Einziehen von Steuervorauszahlungen kann per Antrag verhindert werden.

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