Besondere Steuerregelungen für Unternehmen und Selbstständige
In diesem Beitrage geht es um Sonderthemen zu Steuern in der Corona-Krise. Diverse Steuererleichterungen sind in der jetzigen Situation angedacht.
4 Säulen
1. Stundung
2. Aussetzung und Herabsetzung Vorauszahlungen
3. Einstellung von Vollstreckungsmaßnahmen
4. Verzicht auf Säumniszuschlägen
Neben den oben genannten 4 Säulen hat der Staat neue Instrumente geschaffen, um auf ganz spezielle Steuersituationen zu reagieren.
Hierunter fallen Änderungen in Einfuhrumsatzsteuer, Energiesteuer und Luftverkehrsteuer – Steuern, die über den Zoll abgewickelt werden. Hier können Stundungen über das zuständige Hauptzollamt beantragt werden.
Ein weiterer Sonderfall stellt die Biersteuer da. Durch die eingestellten Veranstaltungen und geschlossenen Restaurants ist der Umsatz von Fass Bier auf fast Null gesunken. Der Staat hilft hier den Brauereien.
Herr Merkel arbeitet bei dhmp GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft: https://www.dhmp.de/ mit Sitz in Karlsruhe und Pforzheim und betreut insbesondere mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige.
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