Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung

Sie haben Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung? In diesem Video erfahren Sie mehr über Ihre Rechte zu der Sondersituation während der Corona-Krise.

Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz

„Soweit ein Anspruch gegen den Arbeitgeber nach § 616 BGB bzw. § 19 BBiG bestehen sollte, besteht demnach kein Entschädigungsanspruch gegen den Staat.“ Herr Tobias Merkel von der Steuerkanzlei dhmp aus Karlsruhe und Pforzheim erklärt uns das Instrument: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, wie erhält der Arbeitnehmer sein Geld, was muss der Arbeitgeber tun? Der Steuerberater Herr Merkel zeigt betroffenen Eltern, insbesondere Alleinerziehenden, was Ihnen die Entschädigung bietet und wie man an diese Leistung kommen kann.

Achtung, eine Alterseinschränkung liegt vor, mindestens ein Kind darf nicht älter als 12 Jahre alt sein.

Ferner muss der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Gehalt haben und Resturlaub und Überstunden müssen abgearbeitet sein.

Somit gut zu wissen: Der Verdienstausfall wegen Kinderbetreuung kann durch eine Entschädigung abgefangen werden.

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