Steuerfreie Sonderzahlung in der Wirtschaftskrise 1.500 Euro

Sie haben Fragen zu steuerfreien Sonderzahlungen? Dann schauen Sie sich unseren Beitrag an, denn wir erklären Ihnen was Sie wissen sollten über diese Sonderzahlungen.

2020 müssen Sonderzahlungen bis 1.500 Euro nicht versteuert werden. Damit sollen besonders geforderte Arbeitnehmer unterstützt werden. Die Regelung ist insbesondere für Arbeitnehmer in den Sozialberufen, wie Pfleger oder Krankenschwester gedacht. Die Steuerbefreiung hat das Bundesfinanzministerium für Sonderzahlungen bis 1.500 Euro beschlossen. Dies gilt auch rückwirkend für alle Zahlungen zwischen dem 1. März und dem 31. Dezember. Die Voraussetzung für die steuerfreien Zuschüsse ist, dass diese zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.

Der Beschluss soll vor allem von der Corona-Krise betroffenes Arbeitnehmer unterstützen. Dies sind insbesondere systemrelevanten Berufe, wie zum Beispiel Ärzte, Arzthelfer, Krankenhauspersonal, Sanitäter, Apotheker aber auch Paketboten und Supermarktangestellte. Die Sonderregelung soll zwar insbesondere geforderten Arbeitnehmern helfen, allerdings gibt es keine Vorgaben, die Branchen ausschließen, da hier steuerrechtlich nicht getrennt wird. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, können auch andere Berufe davon profitieren.

Eine ausführliche Beschreibung findet man beim Bundesfinanzministerium ( BMF ): https://www.bundesfinanzministerium.d…

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